AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der GTS Global Travel Services GmbH

§1 Geltungsumfang der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der GTS Global Travel Services GmbH (nachfolgend „GTS“ genannt) und den Reiseagenturen (nachfolgend „Agentur“ genannt), mit denen eine Vertragsschließung erfolgt ist. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der GTS und ihren Agenturen gelten die nachfolgenden AGB. Abweichende Bedingungen der Agentur erkennt GTS nicht an, es sei denn, GTS hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Der zwischen GTS und der Agentur abgeschlossene Agenturvertrag wird durch diese AGB ergänzt. Weichen einzelne Vereinbarungen im Agenturvertrag von den AGB ab, hat stets die vertragliche Vereinbarung Vorrang. Die nachstehenden AGB gelten insbesondere für die Vermittlung von Verträgen wie etwa Beförderungs- Beherbergungs- Mietwagen- und diversen Vermittlungsverträgen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GTS gelten auch dann, wenn die Nutzung, der Zugriff oder die Reiseanmeldung von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt.

§2 Gegenstand

GTS betreibt ein online Buchungssystem, das eine zuverlässige Verkaufsplattform zwischen Agenturen und Anbietern von Reiseprodukten bietet. Zu Ihren Produkten gehören Flugtickets, Unterkunft, Transfer, Mietwagen und andere Dienstleistungen. Alle GTS-Services finden in Echtzeit statt und ermöglichen eine reibungslose und schnelle Kommunikation zwischen Kunden und Lieferanten. Die GTS ermöglicht der Agentur den Zugang zu ihrer elektronischen GTS Buchungsplattform. Der Vertrag über den von der Agentur für den Kunden gebuchten Produktes, z.B. Flugticket, kommt zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft (Leistungsträger) unter Einbeziehung der entsprechenden Geschäftsbedingungen der Leistungsträger zu Stande. Für die einzelnen Vermittlungsleistungen gelten somit die Vertragsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers. Zwischen dem Kunden und der GTS entsteht keine Vertragsbeziehung, da die GTS für die Agentur nur die Möglichkeit zur Buchung gibt. Die GTS tritt hierbei als Vermittler auf und ist somit kein Reiseveranstalter. Die Leistungen der GTS beschränken sich auf das zur Verfügung Stellen der Plattform und die Weiterleitung des Auftrages an den jeweiligen Leistungsträger. Die auf der Webseite angezeigten Informationen sind die des jeweiligen Leistungsträgers. GTS stellt diese fremden Informationen lediglich dar und ist nicht für die Inhalte verantwortlich. GTS stellt soweit erforderlich einen Reisesicherungsschein iSv § 651 k BGB aus.

§3 Buchungsablauf und Vertragsabschluss

Die Agentur hat für das Buchungs- und Reservierungsverfahren die hierfür von GTS angebotene oder akzeptierte Hard- und Software zu benutzen.

Die Agentur ist verpflichtet, alle für eine Buchung notwendigen Angaben vollständig und zweifelsfrei zu liefern. Die Agentur kann den Buchungsauftrag eines Kunden nur dann zur Abwicklung an GTS weitergeben oder selbst die Buchung vornehmen, wenn sie ihrerseits mit kaufmännischer Sorgfalt die Voraussetzungen zur Annahme des Auftrags, die vereinbarte Zahlungsabwicklung unter

Berücksichtigung der vereinbarten Abtretung und die Sicherstellung der Zahlung zugunsten von GTS geprüft hat. Die besonderen Sorgfaltspflichten sind in jedem Falle einzuhalten. Buchungsbestätigungen sind stets auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

Der Vertrag zwischen dem Leistungsberechtigten und dem Leistungsträger kommt mit der Buchungsbestätigung zu Stande. Sie gilt als Vertragsannahme. Hat GTS den ihr von der Agentur erteilten Auftrag erbracht, ist sie zur Rechnungsstellung berechtigt. Der Rechnungsadressat schuldet den Rechnungsbetrag. Alle in den Angeboten und den Buchungsbestätigungen genannten Teilnahmebedingungen, insbesondere Einschränkungen im Teilnehmerkreis, länderspezifische Besonderheiten und Nachweise über einen bestimmten Kundenstatus sind als verbindlich anzuerkennen und einzuhalten. Die Agentur hat den Leistungsberechtigten darauf zu verpflichten bzw. hinzuweisen. Dokumentierte Berechtigungsscheine, wie Flugtickets, Voucher etc. gelten für die Person, für die sie ausgestellt ist und sind nur im geregelten Umfang übertragbar. Ob und in welchem Umfang die Agentur gegenüber ihren Kunden über länderspezifische Regelungen und Einreisebestimmungen aufklärungspflichtig ist, ist nicht Gegenstand des zwischen der Agentur und GTS bestehenden Vertragsverhältnisses.

§4 Buchungsabwicklung Flug/ Hotel/ Transfer/ Mietwagen/ Ferienwohnung

Es werden Vermittlungsverträge zwischen den Kunden der Agenturen und den Anbietern von Reiseleistungen (Flug, Hotel, Transfer, Mietwagen, Ferienwohnungen) vermittelt. Die angezeigten Preise sind verbindlich. GTS kann sich dabei wiederum anderer Vermittler bedienen. GTS vermittelt keine eigenen Kontingente.

Der Vermittlungsvertrag wird mit dem Inhalt der Buchungsbestätigung durch GTS wirksam, die mit der Rechnung verbunden werden kann. Grundsätzlich ist die Agentur nicht Vermittler der Beförderungsleistung, sondern tritt als Auftragnehmer im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages auf, in den sie GTS als Consolidator (Vermittler von Reisedienstleistungen) zur technischen Abwicklung einbindet. Die Verwaltung des Buchungsauftrags obliegt hierbei der Agentur. Der Leistungsvertrag kommt stets zwischen dem Leistungsträger und dem Leistungsberechtigten zu Stande. Für diese Leistungsbeziehung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweils in Anspruch genommenen Leistungsträgers. Darauf ist der Leistungsberechtigte hinzuweisen. Diese sind ihm zugänglich zu machen. Mit der Buchungsbestätigung erwirbt der Kunde als Leistungsberechtigter den Anspruch auf Leistungserbringung gegenüber dem Leistungsträger unter der Voraussetzung, dass auch das Entgelt entrichtet ist.

GTS handelt im Rahmen dieser Abwicklung mit Wirkung für und gegen den Leistungsträger, indem sie berechtigt ist, zur Bestellung, zur Reservierung der Leistung und zur Ausstellung der E-Tickets/ Vouchers den jeweiligen Leistungsträger zu verpflichten, die gebuchte Leistung zu erbringen. Die Agentur wird darauf hingewiesen, dass GTS das Entgelt entweder direkt an den Leistungsträger oder über eine Abrechnungsplattform (bspw. BSP/ IATA) stets zu zahlen hat und zwar unabhängig davon, ob sie ihrerseits Zahlung erhält.

Die Agentur erkennt ausdrücklich an, dass sie eingehende Zahlungen, die aufgrund einer Abtretung erfüllungshalber von GTS beansprucht werden, an GTS weiterzuleiten hat.

§5 Reservierungen

Die Agentur ist berechtigt, die von ihren Kunden gebuchten Leistungen reservieren zu lassen. Mit der Reservierung entsteht auch der Zahlungsanspruch. Die Reservierung ist verbindlich, wenn im Buchungssystem die Reservierung bestätigt ist. Sie wird auch bereits mit dem erfolgreichen Abschluss der Buchung gültig und zwar auch ohne gesonderte Bestätigung der Reservierung. Die Agentur kann sich die Reservierung beim Buchungsvorgang ausdrucken. Wenn die Agentur den erhaltenen Buchungsauftrag zur Abwicklung an GTS weiterleitet und GTS den Buchungsauftrag erfolgreich abgeschlossen hat, so ist diese auch verbindlich. Die Leistung selbst kann aber erst nach Zahlung verlangt und zu den ausgewiesenen und vertraglich vereinbarten Zeiten in Anspruch genommen werden. Sind in der Reservierungsbestätigung Preise angegeben, sind diese verbindlich für die endgültige Buchung. Es ist Aufgabe und Pflicht der Agentur die vorgenommene Reservierung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und die Reservierungsfrist zu beachten. Wird die Leistung nicht abgenommen oder in zulässiger Weise storniert gelten für die dadurch ausgelösten Rechtsfolgen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leistungsträger. Die Agentur hat GTS schadlos zu halten. Ihm ist zusätzlich der Betrag zu erstatten, den er im Vertrauen auf die Gültigkeit der Buchung an den Leistungsträger verauslagt hat.

§6 Reklamationen

Reklamationen des Leistungsberechtigten sind gegenüber dem Leistungsträger geltend zu machen, sofern das zwischen den Kunden der Agentur und dem Leistungsträger bestehende Rechtsverhältnis (Leistungsverhältnis) betroffen ist.

§7 Stornierungen und Umbuchungen

Eine Stornierung oder Umbuchung der Buchung ist unter Einhaltung des dafür vorgesehenen Verfahrens zulässig, solange die Leistung noch nicht erbracht und die Stornierungs- und Umbuchungsfrist nicht abgelaufen ist. Die anfallenden Gebühren werden vom Leistungsträger nach Maßgabe seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgesetzt und erhoben. Auf die Höhe der abzurechnenden Gebühren hat GTS keinen Einfluss. Werden sie nicht zurückgegeben und bleibt GTS mit der Zahlung des Flugentgeltes ganz oder teilweise belastet, so ist das volle Leistungsentgelt abzurechnen und zu zahlen. Zahlungsverpflichtet ist die Agentur. Hat GTS das Entgelt für die Buchung gezahlt, aber ihrerseits keine Zahlung der Agentur erhalten, ist sie berechtigt, die Buchung rückgängig zu machen. GTS hat die Agentur aufzufordern innerhalb einer gesetzten Frist, die Zahlung an GTS nachzuweisen. Gelingt dies der Agentur nicht, ist GTS zur Stornierung der Buchung berechtigt. Es ist Angelegenheit der Agentur in diesem Fall seinen Kunden von der Stornierung der Buchung zu informieren. Die Agentur bleibt verpflichtet für den Fall nicht rechtzeitiger Zahlung den GTS daraus entstehenden Schaden in vollem Umfang zu ersetzen. GTS steht bis zur endgültigen Abwicklung der Vorgänge ein Zurückbehaltungsrecht zu.

§8 Auslieferung der Leistungsdokumente und Versand

Die Agentur ist verpflichtet dem/n Leistungsberechtigten die Buchungsunterlagen/ Voucher nur auszuhändigen, wenn auch die vereinbarte Vergütung vollständig und nachweisbar gezahlt und die Zahlung, soweit die Agentur die Zahlung entgegengenommen hat, an GTS oder den Leistungsträger weitergeleitet oder für diese sichergestellt hat. Die Agentur haftet gegenüber GTS auf den vollen Rechnungsbetrag, wenn sie diese Verpflichtung nicht einhält.

Der Versand der Dokumente erfolgt auf elektronischem Wege. Sobald eine Buchung abgeschlossen ist, können die E-Tickets oder Voucher im System ausgedruckt werden.

§9 Zahlungsabwicklung

Die Agentur ist gegenüber GTS auf der Grundlage der von ihr erteilten Aufträge zahlungsverpflichtet. Mit Rechnungsstellung bestätigt GTS, dass sie den ihr erteilten Auftrag erfüllt hat. Die Rechnung ist sofort fällig, sofern nicht explizit etwas anderes vereinbart ist. Soweit die Agentur diese Rechnung ihren Kunden weiterbelastet, tritt die Agentur diese Forderung erfüllungshalber an GTS ab, die hiermit angenommen wird mit der Maßgabe, dass GTS zur jederzeitigen Offenlegung der Forderungsabtretung berechtigt ist, und die Agentur, soweit die Forderung von GTS noch nicht erfüllt wurde, zum Einzug der Forderung auf Rechnung von GTS berechtigt ist. Die Agentur ist zur Weiterleitung des insoweit vereinnahmten Fremdgeldes an GTS verpflichtet. Diese treuhänderische Abwicklung steht im notwendigen Interesse von GTS. Der Agentur ist eine Verfügung über diese der GTS zustehenden Gelder untersagt.

Die Abwicklung der Zahlung der jeweiligen Leistungen erfolgt direkt über GTS. Derzeit werden folgende Zahlungsoptionen akzeptiert: Barzahlung, Überweisung, Sepa-Lastschrift, Mastercard, Visa, Sofortüberweisung, Ideal. Hierbei können Transaktionsentgelte entstehen, die an die Agentur weitergegeben werden können. Kommt es zu dem Fall, das die Agentur die Kreditkartendaten des Endkunden nutzt, haftet hierfür die Agentur, insbesondere wenn es zu einem chargeback Fall kommen sollte. In diesem Falle übernimmt die Agentur jegliche Kosten, die GTS anfallen, auch die Kosten, die an den Leistungsträger überführt werden müssen. Das jeweilige Entgelt ist sofort fällig und ist von der Reiseagentur zu zahlen. Die GTS ist zum Inkasso der Forderung berechtigt.

§10 Geltendmachung von Ansprüchen, Obliegenheiten des Leistungsberechtigten

Sämtliche aus dem Vermittlungsvertrag entstehenden Ansprüche und Verpflichtungen bestehen unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Kunden der Agentur und dem Leistungsträger. Mängel der Vermittlungsleistung durch GTS sind dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Leistungsberechtigten aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine zumutbare Abhilfe durch GTS möglich gewesen wäre. Darauf ist der Leistungsberechtigte hinzuweisen

§11 Rechte und Pflichten der Agentur

  1. Die Agentur unterhält auf eigene Kosten eine Hardware- und EDV-Umgebung sowie eine Internetverbindung, die es der Agentur aus technischer Sicht ermöglicht, auf das GTS Buchungssystem Zugriff zu nehmen. Die Agentur verplichtet sich, diejenige Software zu nutzen, die ihr ggfls. von der GTS zur Verfügung gestellt wird. Kosten, die der Agentur durch Anschaffung einer neuen Hardware-und/oder EDV-Umgebung und/oder einer neuen Internetverbindung oder durch Wartung derselben Bestandteile entstehen, trägt auschliesslich die Agentur.
  2. Die Agentur verpflichtet sich aus Sicherheitsgründen, der GTS diejenigen Personen namentlich zu benennen, die in der Agentur Zugang zum GTS-Buchungssystem erhalten.
  3. Die Agentur wird ihre Mitarbeiter, die mit dem elektronischen Buchungssytem der GTS arbeiten werden, fortlaufend über das GTS-Buchungssystem und deren Handhabung informieren-insbesondere nach Updates oder Upgrades des GTS-Buchungssystems-und sie hinsichtlich der (neuen) Nutzungsmöglichkeiten im GTS-System bei Bedarf schulen.
  4. Die Agentur stellt sicher, dass in der Agentur während der gesamten Laufzeit dieses Agenturvertrages mindestens eine qualifizierte Fachkraft beschäftigt wird, die eine weitergehende IT/EDV-Erfahrung hat und im Umgang mit dem elektronischen Buchungssytem der GTS vom Agenturinhaber entsprechend unterwiesen wurde.
  5. Die Agentur verpflichtet sich, die Zugangsdaten- inbesondere das Passwort, welches eine Anmeldung im GTS-System ermöglicht -ausschliesslich nur an Mitarbeiter der Agentur weiter zu geben, welche im GTS-Buchungssystem arbeiten. Die Weitergabe der Login Daten und insbesondere des Passwortes an andere Mitarbeiter oder sogar betriebsfremde dritte Personen- auch an GTS Personal selbst- ist untersagt.
  6. Die Agentur erklärt sich zum vollumfänglichen Ausgleich desjenigen Schadens bereit, der GTS oder dritten Personen dadurch entsteht, dass der Administrations-Benutzer-Code, welcher der Agentur übergeben wurde, zweckwidrig genutzt wird und insbesondere Buchungsvorgänge generiert werden, die von der Agentur nicht oder nicht in der vorgenommen Art und Weise gewollt waren und ohne ihr Zutun zu Stande kommen.
  7. Der Agentur ist es untersagt, ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der GTS, im Namen von GTS Werbung in irgendeiner Art vorzunehmen und/oder die Wort-/Bildmarke, den Namen, die Adresse, die Telefonnummer und dergleichen mehr von der GTS zu Werbungszwecken anzugeben oder sonst im geschäftlichen Verkehr zu verwenden.
  8. Die Agentur verpflichtet sich, ihren Kunden den tatsächlichen Luftfrachtführer namentlich zu benennen, den Kunden vor der Buchung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Luftfrachtführes zur Kenntnis zu bringen und sich vor der Buchung die Kenntnisnahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden mittels Unterschrift bestätigen zu lassen.
  9. Sofern sich Änderungen ergeben, welche die gebuchte Dienstleistung betreffen erhält die GTS von dem ausführenden Produktlieferanten hierüber in elektronischer Form eine Mitteilung. Die Änderungsmitteilung wird von der GTS bei verbindlichen Buchungen unter der vergebenen Buchungsnummer eine Information hinterlegt, welche für die Agentur einsehbar ist.
  10. Die Agentur erhält zusaetzlich zu diesem Eintrag eine E-mail Nachricht der GTS, deren Empfang die Agentur zu bestätigen hat, in der sie über die erfolgte Eintragung der Änderungsmitteilung informiert wird. Die Agentur ist verpflichtet, ihren Kunden über die Änderungen die Dienstleistung betreffend umgehend zu informieren und sicher zu stellen, dass der Kunde die entsprechenden informationen auch tatsächlich erhält.
  11. Wünscht der Kunde die Stornierung oder Umbuchung einer erfolgreichen Buchung oder eine Namensänderung, richten sich die Möglichkeiten und damit verbundene Kosten nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lieferanten. Die Agentur verpflichtet sich, ihre Kunden über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor der Buchung zur Kenntnis zu bringen , welche auch Informationen zu den jeweiligen Kosten der Änderungswünsche enthalten.
  12. Im Fall der Stornierung, Umbuchung oder (Namens)-änderung hat die Agentur die Möglichkeit, über die Buchungsnummer und den Button “Ticket Anfrage” ein Feld für Eintragungen zu öffnen

und die entsprechende Änderungsanfrage an die GTS zu versenden. Die Bearbeitung durch GTS bedeutet keine Bestätigung oder Zustimmung der Änderungsanfrage.

  1. Die Agentur wird die GTS unverzüglich über wesentliche Änderungen ihres Geschäftsbetriebes schriftlich informieren. Eine entsprechende Unterrichtungsverpflichtung besteht insbesondere, aber nicht nur bei
  1. Wechsel/Änderung des Inhabers und/oder der Gesellschafterverhältnisse;
  2. Wechsel/Änderung der Firma oder des Unternehmenssitzes;
  3. Wechesl/Änderung der Betriebsstätte oder deren Beziehung;
  4. Eröffnung von Filialen/Zweigniederlassungen;
  5. Veräusserung oder Verpachtung des Betriebes oder Teilen hiervon;
  6. Verpfändung oder Pfändung von Geschaeftsanteilen an der Agentur bzw. der sie betreibenden Gesellschaft;
  7. Abtretung an oder Pfändung bzw. Verpfändung von Ansprüchen gegenüber Dritten;
  8. Abgabe der Eidesstaatlichen Versicherung durch den Geschäftsführer/Inhaber der Agentur;
  9. Die Stellung eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Agentur und/oder ihres Geschäftsführers/Inhabers oder die Abweisung eines solchen Antrages mangels Masse.
  1. Alle durch die GTS gegenüber der Agentur zur Verfügung gestellten Informationen, Preislisten, Daten und gesonderte Absprachen im Einzelfall, sind von der Agentur vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an dritte Personen, auch andere Agenturen oder Wettbewerber ist untersagt. Eine Weitergabe kommt nur dann in Betracht, wenn GTS der Weitergabe zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Verletzt die Agentur die vorgenannte Vertraulichkeitspflicht macht sie sich schadensersatzpflichtig gegenüber GTS.
  2. Die Agentur verpflichtet sich bei der Auftragserfüllung ihre Kunden und GTS mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes von Schäden und Nachbelastungen freizuhalten. Sie ist insbesondere verpflichtet, die insoweit treuhänderisch vereinnahmten Zahlungen an den Berechtigten abzuführen bzw. zur Abbuchung bereit zu halten, sowie die Vorgaben für den Buchungs- und Zahlungsverkehr sowie für die Abwicklung bei Störungen, bei Reklamationen und für Stornierungen zu beachten und Bestätigungen in der Buchungsabwicklung mit kaufmännischer Sorgfalt zu prüfen und die zur Verfügung gestellten Überprüfungsmöglichkeiten sorgfältig zu nutzen.

Bei Unklarheiten im Buchungs- und Zahlungsverkehr muss die Agentur unverzügliche Klärung über GTS herbeizuführen. Es sind die Vorgaben bei Zahlung über Kreditkarte einzuhalten und den Kunden auf die Weitergabe der Kreditkartendaten an den Leistungsträger bzw. GTS zum Zwecke der Abbuchung der einzelnen Transaktionsrechnungsbeträge hinzuweisen und seine Zustimmung zu dieser Verwendung einzuholen. Im Kreditkartenzahlungsverkehr sind die AGB`s der Institutionen zu beachten, deren Karten sie im Geschäftsverkehr als Zahlungsmittel nach den Vorgaben der Leistungsträger akzeptieren kann.

Die Agentur hat sicherzustellen, dass die ausgestellten Dokumente erst nach vollständiger Zahlung dem Kunden frei verfügbar werden.

  1. Alle durch GTS gegenüber der Agentur gestellten Informationen, Preislisten, Daten und Vertragsinterna, die nicht öffentlich publiziert sind, sind vertrauliche Arbeitsunterlagen. Eine Weitergabe an andere Agenturen, Leistungsträger oder Wettbewerber ist ausdrücklich nicht gestattet. Preislisten, Angaben zum Leistungsinhalt. Leistungsträger sind für die Kundenberatung zu verwenden.
  2. Die Agentur hat eine besondere Prüfungspflicht der ihr von ihren Kunden erteilten Buchungsaufträge, die sich einerseits aus der Nähe zum Kunden und andererseits aus der Kenntnis der Buchungsumstände ergibt. Hierbei hat sie ungewöhnliche Vorgänge Buchungssystem besonders zu beachten und zu würdigen. Verletzt sie diese Pflicht in zuzurechnender Weise, hat sie für die Folgen einzustehen. Bei Zweifeln an der Seriosität des Buchenden, des Buchungsauftrages hat sie den Auftrag abzulehnen. Nimmt sie den Buchungsauftrag an, hat sie GTS insoweit von jeglicher Haftung freizustellen. Darüber hinaus hat sich die Agentur stets absolute Gewissheit über die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit Ihrer Kunden zu verschaffen. Der Zahlungsanspruch von GTS auf das vereinbarte Leistungsentgelt bleibt erhalten.
  3. Die Agentur haftet für die GTS entstehenden Nachteile aus der Verletzung der ihr obliegenden Haupt und Nebenpflichten und hat für die Verletzungen durch Ihre Erfüllungsgehilfen einzustehen. Die Agentur haftet für die ordnungsgemäße Abwicklung der ihr im Buchungsablauf und Zahlungsverkehr obliegenden Aufgaben, Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten.
  4. Agentur ist verpflichtet sich regelmäßig über die geltenden Resolutionen der IATA und den Bestimmungen der BSP zu informieren.

 

§12 Aufrechnungsverbot

Die Agentur darf nur mit unbestritten oder rechtskräftigen Forderungen, sowie Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis gegenüber der GTS aufrechnen.

§13 Datenspeicherung und Verwertung

GTS ist berechtigt die von der Agentur im System eingegeben Daten zu speichern und zu verwenden. GTS ist zur Erfüllung des Vermittlungsauftrages berechtigt, die Daten an Dritte weiterzugeben. Im Übrigen nehmen wir Bezug auf unsere Datenschutzbestimmungen.

§14 Haftungsbeschränkung

Die Haftung der GTS ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Daneben haftet GTS wegen übernommener Garantien und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die die Vertragsdurchführung erst ermöglichen, auf deren Einhaltung ein Nutzer vertrauen darf und solche, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden. Die Agentur hat keinen Anspruch auf Ersatz für etwaige Schäden, die aufgrund eines Ausfalles der Webseite der GTS entstehen. Hinsichtlich der Angaben zu Leistungen der diversen Anbieter, haftet nur der Anbieter selbst. GTS steht nicht für dessen Beschreibung der Leistung oder dessen sonstigen Zusagen im Zusammenhang mit der zu erbringenden Leistung ein. GTS haftet nicht für die tatsächliche Erbringung der jeweils gebuchten Leistung.

§15 Schlussbestimmungen

  1. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
  2. Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung für die Agentur wirksam und damit Bestandteil des Agentur – Vertrages einen Monat nach ihrer Einstellung in das Internet bzw. einen Monat nach direktem Hinweis schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail an die Agentur bzw. durch ihre Einbindung unter Angabe der jeweiligen Fassung in den abzuschließenden Vertrag. Über das Internet wird die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts ihrer Geltung bereitgehalten. Setzt die Agentur nach einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Geschäftsverbindung mit GTS fort, erklärt sie damit ihr Einverständnis zu den AGB in der dann geltenden Fassung.
  3. Auf den Vermittlungsvertrag zwischen der GTS und der Agentur findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Sofern es sich bei der Agentur um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen der Agentur und der GTS Hamburg.

Stand: Januar 2021